Neue „Mobile-Friendly“ Kennzeichnung in der mobilen Suche

Smartphones und Tablets sind nicht mehr wegzudenken. Vor Jahren noch ein Spielzeug für technikaffine Geeks, heute im jedem Haushalt zu finden, oft mehrfach. Schon heute verbringen Nutzer via mobile Endgeräte mehr Zeit im Internet als vor dem PC oder Laptop. Nicht nur klassische Endkunden im B2C Geschäft, sondern laut einer IDG Studie insbesondere auch Entscheider und Führungskräfte im B2B Bereich. Befeuert wird dieser Megatrend von Cloud basierten Diensten wie SaaS, so ist z.B. Salesforce.com eines der am schnellsten wachsenden Unternehmen weltweit.

Dem zollt auch Google vermehrt Tribut. Webseiten die das für Mobilgeräte nicht darstellbares Flash nutzen, wurden in der mobilen Google Suche mit einer Warnmeldung versehen. Wer die Seite aus den Suchergebnissen heraus via Handy oder Tablet besuchen will, muß diesen mit einem „Trotzdem besuchen“  Klick bestätigen.

Heute wurde eine weitere Neuerung eingeführt, besonders gut für Mobilgeräte geeignete Seiten bekommen in Zukunft eine zusätzliche „Mobile-Friendly“ Kennzeichnung. Die Kriterien hierfür führt Google in einem Beitrag auf dem offiziellen Webmastercentral Blog auf:

  • Kein Einsatz von Flash und anderen für mobile Endgeräte unüblichen Technologien
  • Der Text kann ohne Zoomen gelesen werden
  • Die Seite passt sich an das Endgerät an, so daß horizontal kein scrollen oder zoomen erforderlich ist
  • Der Abstand zwischen Links ist ausreichend groß um Fehlklicks zu vermeiden

Wie sieht das in der Praxis auf den mobilen Suchergebnisseiten aus? Farblich dezent, aber direkt vor der Beschreibung und damit kaum zu übersehen. Das Beispiel zeigt die Top 3 der mobilen organischen Suche zu „Auto kaufen“:

mobile friendly serps

Ob die eigene Seite diese Kriterien erfüllt läßt sich mit dem ebenfalls seit heute verfügbaren „Mobile-Friendly Test“ ohne großen Aufwand in Erfahrung bringen. Eine Weiche die eine korrekt implementierte separate mobile Webseite, z.B. unter einer m. Subdomain, erkennt, ist in dem Tool bereits integriert. Wissenswert: Als Mobilgeräte definitert Google hier ausschließlich Smartphones, für Tablets greift Google nicht auf den mobilen Index zurück, sondern spielt die gleichen Ergebnisse aus, wie bei einer Suche via Desktop Rechner.

Wem Google hier grün unterlegt zu einer für die mobile Nutzung geeigneten Webseite gratuliert, darf sich freuen und entspannt zurücklehnen. Handlungsbedarf besteht, wenn folgendes sichtbar wird:

not-mobile-friendly

Die Kritikpunkte werden bereits angeführt, hier sollte schleunigst Abhilfe geschaffen werden, entweder mit einem Responsive Design, daß sich an die Bildschirmgröße des Wiedergabegeräts anpasst, oder einer mobilen Version der eigenen Webseite, auf die Nutzer mit mobilen Endgeräten weitergeleitet werden. Wichtig: Die Prüfroutine unter der oben angegebenen URL prüft nicht die gesamte Webseite sondern nur die einzelne, eingegebene URL. Zur kompletten Prüfung sollten daher zumindest für jeden unterschiedlichen Seitentyp (Kategorieseite, Produktseite, usw.) eine URL exemplarisch geprüft werden.

Auch für Onlineshops gilt: Selbst wenn Mobile Commerce gemäß einer ECC Studie mit 2-10% des gesamten E-Commerce Umsatzes noch weit davon entfernt ist, den klassischen Bestellprozess via PC abzulösen: Potentielle Kunden freiwillig an die evtl. bereits mobilfreundliche Konkurrenz weiterreichen will sicher niemand, der Anteil derer die sich vor einer Bestellung via Mobilgerät informieren und im diesem Prozess bereits eine Entscheidung treffen, die dann auf dem Desktop umgesetzt wird, liegt vielfach höher als die zaghaften M-Commerce Zahlen vermuten lassen.

Kleines Update 28.11.2014: Inzwischen wurde die Anzeige „Mobile-friendly“ in den deutschen SERPs übersetzt, fortan erscheint ein „Für Mobilgeräte„.

Update: 20.01.2015: Google verschickt jetzt im großen Stil unter der Kennnummer WNC-451500 Nachrichten via Webmaster Tools, wenn es Probleme mit der mobilen Nutzerfreundlichkeit gibt. Der Wortlaut am Beispiel einer dieser Mitteilungen: „Die Systeme von Google haben 206 Seiten Ihrer Website getestet und bei 100 % dieser Seiten kritische Fehler in Bezug auf die Nutzerfreundlichkeit auf Mobilgeräten erkannt. Die Fehler auf den 206 Seiten beeinträchtigen die Nutzererfahrung auf Mobilgeräten für Ihre Website deutlich. Diese Seiten werden von der Google-Suche als nicht für Mobilgeräte optimiert eingestuft, und werden entsprechend in den Suchergebnissen für Smartphone-Nutzer dargestellt.“

Wir bekamen mehrfach Nachfragen, ob es sich hierbei um eine Penalty handelt, die Antwort ist ein klares nein. Es ist lediglich ein Hinweis im Rahmen der neuen Kommunikationspolitik von Google, mit dem Ziel Webmaster möglichst transparent über Probleme auf ihrer Webseite aufzuklären. Auch wenn es keine Abstrafung ist, der Wettbewerb schläft nicht. Das Thema mobile Nutzerfreundlichkeit auf die lange Bank zu schieben kann im Worst Case den Mitbewerbern, die sich schneller anpassen, in die Hände spielen.

Update: 03.04.2015: Für den 21. April 2015 hat Google offiziell ein Update angekündigt, durch das die Mobilfreundlichkeit stärker als Rankingkriterium für den mobilen Index herangezogen werden wird. Das bedeutet im Klartext: Wer keine mobilfreundliche Seite hat, wird im mobilen Index (und nur diesem) im Gegensatz zu Wettbewerbern mit mobilfreundlichen Seiten herabgestuft werden. Keine Abstrafung im Sinne einer Penalty, bei einem Update auf Ansage aber sicher keine unbedeutende Veränderung. Für alle die auf Besucher aus dem mobilen Suche angewiesen sind bzw. deren Statistiken auf eine hohe Anzahl von Besuchern mit Smartphone ausweisen, besteht akuter Handlungsbedarf.